Außenversicherung

Außenversicherung
1. Begriff: Versicherung beweglicher Sachen in der  Feuer-Sachversicherung und in verwandten Sachversicherungen innerhalb ausgedehnter Gebiete (Deutschland, Europa oder Welt).
- 2. Arten: (1) Abhängige A.: Räumliche Ausdehnung der Versicherung einer Position, z.B. der Vorräte, über das Versicherungsgrundstück hinaus auf ein größeres Gebiet; (2) selbstständige A.: Versicherung von Sachen innerhalb eines ausgedehnten Gebiets ohne versicherungstechnische Verbindung zu einer Sachversicherung an einem individuell bestimmten Ort (Versicherungsgrundstück).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Außenversicherung — Außenversicherung,   in ortsgebundenen Versicherungszweigen die zuschlagfreie Haftungserweiterung für bewegliche Sachen außerhalb des Versicherungsortes …   Universal-Lexikon

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